KommunalServiceVerband

Seit über 10 Jahren gemeinsam und erfolgreich Zukunft gestalten

Umstellung auf SEPA

Mit dem Euro haben wir bereits über 10 Jahre eine gemeinsame Währung und damit ein einheitliches Zahlungsmittel in Europa.

Nun wird auch der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht. Zum 01.02.2014 werden die nationalen Zahlungsverkehrssysteme für Überweisungen und Lastschriften eingestellt und durch den SEPA-Zahlungsverkehr (SEPA=Single Euro Payments Area) ersetzt. Das Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.

Die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer verlieren ihre Gültigkeit. Künftig sind BIC (Business Identifer Code) und IBAN (International Bank Account Number) für den Zahlungsverkehr zu nutzen. Der BIC ersetzt die Bankleitzahl und die IBAN die Kontonummer. Der BIC dient der weltweit eindeutigen Identifizierung der am Zahlungsverkehr beteiligten Banken. Er hat eine Länge von 8 oder 11 alphanumerischen Zeichen. Der IBAN enthält alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl, er besteht aus 22 Stellen). Die Kontonummern werden gegebenenfalls linksbündig mit Nullen aufgefüllt.

Hier ein Beispiel für den Aufbau der IBAN:

Länderkennzeichen

Prüfziffer

Bankleitzahl

Kontonummer

DE

99

123 456 78

0123456789

2-stellig

2-stellig

8-stellig

10-stellig


 

 

 

Die Gemeinden dürfen ab dem 01.02.2014 nur noch den neuen Standard nutzen. Die Abbuchung wird dann zukünftig unter einer Gläubiger-ID und einer individuellen Mandatsreferenznummer erfolgen. Diese Informationen dienen der eindeutigen Zuordnung eines Geschäftsvorfalles und einem Zahlungsvorgang. Sie stehen künftig mit auf unseren Abgabenbescheiden.

Was heißt das für Sie?

Sie zahlen heute schon Ihre Steuern und Abgaben bei uns per Bankeinzugsermächtigung? Diese bereits bestehende Einzugsermächtigung werden wir im Rahmen der SEPA-Einführung automatisch auf ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat umstellen. Damit bleibt die Einzugsermächtigung nahtlos weiter gültig. Sie müssen also nichts weiter unternehmen.

Sie haben bisher auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens verzichtet und möchten künftig daran teilnehmen. Kein Problem, sprechen Sie uns an!

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